ALLGEMEINES ZIVILRECHT IN SPANIEN
Das allgemeine Zivilrecht betrifft fast alle Bereiche unseres täglichen Lebens. Von der Besitzstörung bis zum Schadenersatz, von der Anfechtung eines Vertrages bis zur Garantie. Auch wird die überwiegende Zahl von Streitigkeiten im Zivilverfahren behandelt.
Das Zivilrecht – oder auch Privatrecht genannt – regelt die Rechtsverhältnisse der Menschen (natürliche Personen) und der juristischen Personen (z. B. Aktiengesellschaften, Verbände oder Stiftungen) untereinander. Die Parteien begegnen einander im Zivilverfahren auf gleicher Stufe (im Gegensatz zur Verwaltung, wo immer eine Überordnung / Unterordnung vom Staat zum Bürger gegeben ist).
Das grundlegende Gesetz für das Zivilrecht in Spanien ist der Código Civil von 1889. Darüber hinaus gibt es viele andere Spezialgesetze, wie beispielsweise das Mietgesetz (Ley de Arrendamientos urbanos) aus 1994, das Wohnungseigentumsgesetz (Ley de Propiedad Horizontal) aus dem Jahr 1960 und das Verbraucherschutzgesetz (Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios) aus 2007. Auch ist im Zivilrecht der Einfluss des europäischen Rechts besonders bedeutsam. Die entsprechenden europarechtlichen Regelungen beeinflussen oft direkt oder indirekt das nationale Recht, wie man z.B. an den Richtlinien (die noch national in Gesetze umgesetzt werden müssen) und Verordnungen (wirken direkt in allen EU-Mitgliedstaaten), insbesondere im Bereich des Verbraucherschutzes (z. B. Fernabsatz, Verbraucherkredit, Time-Sharing;
Verbrauchsgüterkaufrichtline etc.). Von großer Bedeutung in der Praxis ist auch die EU-Verordnung über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.
Neben der gerichtlichen Vertretung und Prozessführung in unseren weiteren Spezialgebieten Immobilienrecht, Mietrecht und Erbrecht, führen wir -nach erfolglosem Versuch einer außergerichtlichen Lösung- selbstverständlich auch Fälle aus dem allgemeinen Zivilrecht in einem Gerichtsprozess vor den spanischen Zivilgerichten.
WARUM UNS BEAUFTRAGEN?
Unsere Anwälte sind seit über zwei Jahrzehnten in diesem praxisrelevanten Bereich nicht nur in Spanien, sondern auch länderübergeifend tätig. Wir bieten unseren Mandanten während des gesamten Mandats -also ggf. auch vor Gericht- eine persönliche Betreuung ohne wechselnde Ansprechpartner. Das allgemeine Zivilrecht ist genauso facettenreich wie das Leben, die daraus resultierenden möglichen Rechtsstreitigkeiten sind zahlreich, mit Advolegal haben Sie immer einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite.
Typische Beispiele unserer Tätigkeit in diesem Bereich sind:
- Kaufverträge, Garantie und Gewährleistung
- Kreditverträge, Zahlungsverkehr, Bürgschaften
- Schadenersatz
- Rücktritt von Rechtsgeschäften
- Versicherungsverträge
- Reiseverträge und Reisemängel
- Geldforderungen jeglicher Art / Inkassoverfahren
- Klagen auf Vertragserfüllung
- Schadenersatz
- Geltendmachung von Verbraucherrechten
- Wettbewerbsangelegenheiten
- Ehescheidungen
- Anerkennung und die Vollstreckung deutscher Titel/Urteile
Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Praxiserfahrung in zivilrechtlichen Angelegenheiten und Streitverfahren.
FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM SPANISCHEN ZIVILRECHT UND PROZESSRECHT
Ist bei Streitigkeiten eine Klage nicht immer die beste Lösung?
Nicht immer ist die Klage der beste Weg. Gerichtsprozesse dauern oft lange und sind meistens mit nicht unerheblichen Kosten verbunden, die nicht immer von der gegnerischen Seite getragen werden. Wir versuchen daher grundsätzlich, bevor der Klageweg gegangen wird, eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. Kreative Lösungsansätze führen häufig zu einem optimierten Ergebnis für unseren Mandanten.
Bauen Sie auf unsere Experten in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten
Wir hören zu und versuchen, Ihnen die beste Lösung zu bieten -gerichtlich oder aussergerichtlich-