IMMOBILIENKAUF UND VERKAUF IN SPANIEN
WARUM UNS BEAUFTRAGEN?
Weil wir jahrelange Erfahrung als unabhängige Berater bei Immobilien-Transaktionen haben und das nötige „Know-how“ für Ihren Immobilienkauf auf Teneriffa und den anderen Kanarischen Inseln besitzen.
Vorsicht ist geboten, wenn Ihnen eine rechtliche Beratung für Käufer und (!) / oder Verkäufer zusammen mit Immobilienmaklerdiensten angeboten wird. Hier sind mögliche Interessenkonflikte offensichtlich.
Wir bieten Ihnen ein Service-Paket für den sicheren Immobilienkauf für die Inseln Teneriffa, Gran Canaria, La Palma, Lanzarote, Fuerteventura, La Gomera und El Hierro zum Festpreis ohne verdeckte Kosten.
TYPISCHE LEISTUNGEN FÜR KÄUFER UND VERKÄUFER VON IMMOBILIEN IN SPANIEN
Vorbereitung
Immobilien-Due-Diligence
Maklerbeauftragung
Vertragsgestaltung
Beantragung NIE
Vorbereitung Notartermin
Durchführung
Begleitung zum Notar
Vertretung beim Notar
Übersetzungsservice
Abwicklung
Notar
Grundbuchamt
Steuererklärungen
„Plusvalía“
An-/Abmeldungen Strom / Wasser
WAS WIR AUßERDEM NOCH FÜR SIE TUN KÖNNEN
- Steuerservice / Steuerbevollmächtigter: Wir kümmern uns um Ihre steuerlichen Verpflichtungen (jährlich oder bei Vermietung vierteljährlich) und stehen als Steuerbevollmächtigte vor dem spanischen Finanzamt zur Verfügung.
- Verwaltung in Abwesenheit: Sie brauchen eine Vertrauensperson während Ihrer Abwesenheit auf Teneriffa?
- Bauarbeiten / Renovierungen: Sie haben vor, Ihre Immobilie zu renovieren etc., können aber nicht die ganze Zeit vor Ort sein? Sprechen Sie uns an!
Sie suchen jemanden mit Erfahrung, Integrität und Flexibilität, der 365 Tage im Jahr vor Ort ist?
- Grundbuchauszüge: Wir können Ihnen innerhalb von 24/48h einen Auszug aus jedem spanischen Grundbuch über das zentrale Grundbuchamt beschaffen. Dieser enthält die Identifizierung der Immobilie, die Identität des Inhabers oder der Inhaber der eingetragenen Rechte an der Immobilie – Grundbesitz, Hypothek, Nießbrauch etc – sowie deren Ausdehnung, Art und Beschränkungen.
Der Service für eine Abfrage des Grundbuchs kostet Sie nur 35,00 €. Darüberhinaus können wir Ihnen auch eine „nota de localización“ oder eine gerichtsverwertbare „certificación“ besorgen, melden Sie sich einfach bei uns, um die Einzelheiten zu klären.
- Zwangsversteigerungen: Sie sind daran interessiert, eine Immobilie im Wege der gerichtlichen Versteigerung zu erwerben? Hier lauern jede Menge rechtliche und steuerliche Fallstricke, daneben ist das Vergabeverfahren bei den spanischen Gerichten nicht sehr transparent. Sofern Sie nicht wirklich Kenner der Materie sind, sollten Sie sich in diesen Angelegenheiten unbedingt in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht beraten lassen. Sollten Sie beim Versteigerungstermin nicht vor Ort sein, können Sie uns bevollmächtigen, Sie beim Bieten zu vertreten und ggf. die Immobilie zu kaufen und die Verkaufsabwicklung zu machen (Steuern etc.)
FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM IMMOBILIENKAUF & VERKAUF IN SPANIEN
Kann ich mich beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Spanien auch vertreten lassen?
Ja, das ist möglich und wird auch häufig so gehandhabt. Notwendig hierfür ist eine notarielle Bevollmächtigung, die entweder bei einem Notar oder einer Botschaft erteilt werden kann. Für die Einzelheiten setzen Sie sich bitte -bevor Sie entsprechend tätig werden- mit der Kanzlei in Verbindung.
Welche Funktion hat der spanische Notar bei einem Erwerb oder der Veräusserung einer Immobilie?
Die Funktion eines Notars in Spanien ist eine andere als die eines z.B. deutschen oder österreichischen Notars. Das Aufgabengebiet des spanischen Notars beschränkt sich im Grunde auf die Überwachung der Einhaltung von Formalien. Er haftet nicht für rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräusserung einer Immobilie.
Nur durch eine umfassende Beratung seitens eines auf spanisches Immobilienrecht spezialiserten Rechtsanwalts können Ihre Interessen beim Erwerb oder der Veräußerung einer Immobilie gewahrt werden.
Kann der Makler haftbar gemacht werden für rechtliche Probleme mit der vermittelten Immobilie?
Grundsätzlich haftet ein Makler nicht für rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb.
Von daher ist es ratsam, schon vor dem Kontaktieren eines Maklers einen auf spanisches Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Somit unterliegt bereits die Maklertätigkeit einer Kontrolle und es können schon im Vorfeld die wichtigsten Punkte in Ihrem Interesse abgeklärt werden. Besondere Vorsicht ist immer geboten, wenn eine rechtliche Beratung und/oder Vertretung zusammen mit Maklerdiensten angeboten wird. Hier sind regelmässig Interessenkonflikte vorprogrammiert.
Welches Recht gilt, wenn zwei Deutsche einen Vertrag in Deutschland über eine in Spanien belegene Immobilie abschliessen?
Grundsätzlich gilt -sofern keine ausdrückliche Bestimmung über das anwendbare Recht im Vertrag enthalten ist- bei Verträgen über in Spanien belegene Immobilien das spanische Recht (Recht der Belegenheit der Immobilie).
Kann ich in Spanien eine Immobilie auf einer Serviette kaufen oder verkaufen?
Ja, das ist möglich. In Spanien können Sie eine Immobilie mit einem Wert von z.B. € 2.000.000 auf einer einfachen Serviette, einem Bierdeckel oder sonstigem Papier -und ohne dass ein Notar mitwirken müsste- rechtswirksam kaufen und verkaufen.
Kann es passieren, dass eine völlig andere Immobilie gekauft wird als die, die man besichtigt hat?
Ja, gerade bei Grundstückskaufverträgen kann es passieren, dass vorhandene Sprach- und Verständnisschwierigkeiten sowie die mangelnde Ortskenntnis ausgenutzt werden und letztlich ein ganz anderes Grundstück als das, welches man meint besichtigt zu haben, rechtswirksam übertragen wird. Auch das ist leider ein Fall aus unserer Praxis.
Was muss bei der Leistung einer Anzahlung immer mitbedacht werden?
Sollte der geplante Immobilienkauf schlussendlich geplatzt sein (kein seltener Fall), kann eine einmal gezahlte Anzahlung nur im Wege eines zeit- und kostenaufwendigen Gerichtsverfahrens zurückverlangt werden (und man Glück hat, daß das Geld beim Schuldner noch vorhanden ist). Von daher sollte bei dieser Art von Geschäften vorher immer ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.
Verlassen Sie sich beim Immobilienkauf / Verkauf von Anfang an auf Ihren Rechtsanwalt auf Teneriffa
Wir begleiten Sie während des gesamten Kauf- und Verkaufsvorgangs Ihrer Immobilie auf den Kanaren