DER GERICHTSPROZESS UND DIE VERTRETUNG VOR GERICHT IN SPANIEN
„Gerichtliche Auseinandersetzungen sind zeitaufwendig, umständlich, teuer und können darüber hinaus auch noch Jahre dauern. Die Justiz ist langsam und schlecht ausgestattet (personell und finanziell). „
Diese Aussage könnte grds. genauso die Justiz bzw. das Gerichtswesen z.B. in Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Portugal, Belgien und der Schweiz beschreiben, leider gilt sie aber auch und insbesondere in Spanien und den Kanarischen Inseln.
Auch wenn unsere primäre anwaltliche Tätigkeit auf eine außergerichtliche Streitbeilegung ausgerichtet ist, weil diese oftmals für alle Seiten vorteilhafter ist, lassen sich Gerichtsprozesse nicht immer vermeiden. Mit Gerichtszulassungen für alle spanischen und deutschen Gerichte (mit Ausnahme BGH) stehen wir unseren Mandaten auch in allen zivilrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht zur Verfügung.
- Klagen in Immobilienangelegenheiten
- Mietrechtsprozesse
- Klagen im Wohnungseigentumsrecht / bei Eigentümergemeinschaften
- Zivilrechtsprozesse (Vertragsrecht, Schadensersatz, Haftungsklagen, Unterlassungsklagen etc.)
WARUM UNS BEAUFTRAGEN?
Als auf zivilrechtliche Beratung und Vertretung ausgerichtetete Rechtsanwaltskanzlei stehen wir unseren Mandanten seit fast zwei Jahrzehnten mit Fachkenntnis und Leidenschaft bei Streitigkeiten vor Gerichten auf Teneriffa und in ganz Spanien zur Seite.
Vor Gericht muss eine Sache unbedingt funktionieren. Und das ist die Kommunikation. Lassen Sie sich auf kein Risiko ein.
Bei uns vertritt Sie Ihr erfahrener deutscher Anwalt auch vor Gericht. Gehen Sie auf keine Kompromisse ein und lassen Sei sich von Ihrem deutschen Anwalt vor Gericht vertreten. Wir können ggf. auf ein grosses interdisziplinäres Netzwerk von Prokuradoren, Architekten, Gutachtern etc. zurückgreifen, um Ihnen vor Gericht erfolgreich behilflich sein zu können.