Unsere Abfrage beim Zentralregister in Madrid (gilt für ganz Spanien) ab € 38,86
Wir besorgen Ihnen kurzfristig eine Bescheinigung über letztwillige Verfügungen und /oder bestehende Lebensversicherungen vom Zentralregister in Madrid.
1) Die Bescheinigung über letztwillige Verfügungen „Certificado de Actos de Última Voluntad“
Die Bescheinigung / Auskunft über letztwillige Verfügungen ist in Spanien von besonderer Bedeutung, da im Testamentsregister alle notariellen Testamente vermerkt werden und eine aktuelle Bescheinigung z.B. bei der notariellen Erbschaftsannahme vorgelegt werden muss. Das heisst, Sie werden ohne diese Bescheinigung keine Immobilie auf Sie umschreiben lassen können oder kein Bankkonto aus dem Nachlass auflösen und über das Guthaben verfügen können.
Diese Bescheinigung wird frühestens 15 Arbeitstage nach dem Todestag erteilt
a) Todesfälle, die bei einem spanischen Standesamt oder beim spanischen Konsulat eingetragen sind: Hierfür benötigen wir entweder die NIE/DNI-Nummer der verstorbenen Person oder eine Kopie der Sterbeurkunde.
Unsere Gebühr für eine solche Bescheinigung des Zentralregisters für letztwillige Verfügungen in Madrid beträgt lediglich € 38,86 zzgl. MwSt..
b) Bei Sterbefällen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union benötigen wir die europäische Standard-Sterbeurkunde (Internationale Sterbeurkunde) im Original.
Bei Personen, die im nicht europäischen Ausland verstorben sind, muss, die vom Standesamt oder einer ähnlichen Stelle des jeweiligen Landes ausgestellte Sterbeurkunde im Original (ordnungsgemäß beglaubigt und übersetzt) ans uns übersendet werden.
Unsere Gebühr für die Bescheinigung des Zentralregisters für letztwillige Verfügungen in Madrid für im Ausland verstorbenen Personen beträgt lediglich € 98,86 zzgl. MwSt..
In der Regel werden folgende Angaben benötigt, die aber nicht immer gänzlichst aus der Sterbeurkunde ersichtlich sind:
- Genauer Name der verstorbenen Person
- ggf. NIE-Nummer
- Geburtsdatum
- Geburtsort (Stadt und Provinz / Bundesland / Region)
- Todestag
- Ort des Todeseintritts (Stadt und Provinz / Bundesland / Region)
- Name der Eltern des/der Verstorbenen
- ggf. Vor- und Nachname(n) des/der gegenwärtigen oder früheren Ehepartner(s)
- Wenn bekannt ist oder vermutet wird, dass die verstorbene Person ein Testament gemacht hat, sind die Einzelheiten diees Testaments von Interesse (Datum, Notar und Ort der Testamentseröffnung)
b) Das „Certificado de Contratos de Seguros de cobertura de fallecimiento“
In der Regel ist bei der Erbschaftsannahme auch von Interesse sein, ob die verstorbene Person eine Lebensversicherung in Spanien abgeschlossen hatte, die ihren Erben oder einem anderen Begünstigten zugute kommen könnte. Hierfür benötigen Sie ebenfalls eine Bescheinigung vom Zentralregister in Madrid. Sie können diese Bescheinigung bei uns zusammen mit der Bescheinigung über Testamente beantragen und erhalten dann beide Zertifikate zusammen.
Die Gebühr für eine solche Bescheinigung des Zentralregisters in Madrid über bestehende Lebensversicherungspolicen (online) entspricht der Gebühr für die Testamentsbescheinigung (€ 38,86 bzw. €98,86).
Wichtig: Die Auszüge sind auf Spanisch. Falls Sie eine deutsche Fassung benötigen (selten), sprechen Sie uns an für einen Kostenvoranschlag für eine Übersetzung.
Für die Beantragung sowohl einer Bescheinigung über letztwillige Verfügungen als auch eines Zertifikats über Lebensversicherungen setzen Sie sich bitte mit uns direkt in Verbindung, am einfachsten über unser Kontaktformular.