Einführung und Risiken
Wußten Sie, dass Sie in Spanien eine Immobilie für € 2.000.000 auf einer einfachen Serviette, Bierdeckel oder sonstigem Papier -und ohne dass ein Notar mitwirken müsste- rechtswirksam verkaufen bzw. kaufen könnten?
Oder das z.B. eine einmal gezahlte Anzahlung für einen schlussendlich geplatzten Immobilienkauf nur im Wege eines zeit- und kostenaufwendigen Gerichtsverfahrens zurückverlangt werden kann (und man Glück hat, dass das Geld beim Schuldner noch vorhanden ist)?
Oder können Sie sich vorstellen, dass die Immobilie, die Sie gekauft haben, eine ganz andere ist, als die, die Sie eigentlich kaufen wollten?
Dies sind nur einige wenige Beispiele, die aber die enormen bestehenden Risiken in der Praxis aufzeigen.
Aufgrund der Tatsache, dass das spanische Immobilienrecht auf anderen Rechtsprinzipien als z.B. das deutsche Immobilienrecht beruht, gibt es große Unterschiede, die immer wieder dazu führen, dass hier v.a. Ausländer enorme rechtliche und finanzielle Nachteile erleiden.
Aus diesem Grunde ist es sollte man, bevor (!) man irgendwelche Immobiliengeschäfte vornimmt, einen unabhängigen Experten zu Rate zu ziehen.
Die Kosten hierfür stehen in keinem Verhältnis zu dem Schaden, der aufgrund von Leichtfertigkeit und Gutgläubigkeit bei Immobilientransaktionen entstehen kann.
Vorsichtig sollten Sie auch sein, wenn Ihnen eine rechtliche Beratung für Käufer und (!) / oder Verkäufer zusammen mit Immobilienmaklerdiensten angeboten wird. Hier sind mögliche Interessenkonflikte offensichtlich.
Unsere Leistungen
Als spezialisierte Immobilienrechtskanzlei stehen wir Ihnen bei allen Immobilienangelegenheiten auf den Kanaren tatkräftig zur Seite. Unsere Tätigkeiten umfassen u.a.
- Beratung und Vertretung beim Kauf von Immobilien
- Beratung und Vertretung beim Verkauf von Immobilien
- Vertragsrecht und Kaufvertragsgestaltung
- Kaufvertragsabwicklung bei Notar, Grundbuch- und Finanzamt
- Steuerservice für Immobilieneigentümer und -verkäufer
- Beratung im Wohnungseigentumsrecht
- Vertretung bei Eigentümerversammlungen
- Hypothekenfinanzierung
- Zwangsversteigerungen
- Vertretung / Prozessführung bei gerichtlichen Immobilienprozessen
- Besorgung von Grundbuchauszügen, Standortvermerken und Grundbuchbescheinigungen
- Stellung eines Steuerbevollmächtigten
Hierbei handelt es sich leidiglich um eine beispielhafte Aufzählung, sollten Sie Ihr Anliegen hier nicht finden, sprechen Sie uns bitte an.
Immobilienkauf
Nutzen Sie unser Paket für den sicheren Immobilienkauf auf den Kanarischen Inseln zum Pauschalpreis ohne verdeckte Kosten.
Überblick Immobilienkauf
Die jahrelange Erfahrung bei Immobilien-Transaktionen macht unsere Anwaltskanzlei zu Ihrem verlässlichen Partner beim Immobilienkauf auf Teneriffa und den anderen Kanarischen Inseln.
Durch unsere Spezialisierung ist es uns möglich, Ihnen ein Service-Paket zum Pauschalpreis anzubieten, ohne dass Sie dabei Abstriche bei der Qualität unserer Dienstleistung hinnehmen müssten.
Unser Paket zum Immobilienkauf umfasst u.a. die Vorprüfung, das Vertragsrecht, d.h. Vertragskontrolle und Vertragsgestaltung des Immobilienkaufvertrages, die Abwicklung bei Notar / Grundbuchamt und Gemeinde. Eine detaillierte Übersicht zum Leistungsumfang und Preisen finden Sie auf der Seite zum Immobilienkauf-Paket von Advolegal®.
Nach dem Kauf Ihrer Immobilie bieten wir Ihnen für die Erledigung Ihrer steuerlichen Pflichten unseren Immobilien-Steuerservice, so dass Sie voll und ganz Ihr neues Haus oder Ihre neue Wohnung geniessen können.
Überblick Immobilienverkauf
Wir stehen Ihnen natürlich auch beim Immobillienverkauf in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht zur Seite. Wir schützen Ihre Rechte als Verkäufer weitesgehend bei den Vertragsverhandlungen und der Kaufvertragsgestaltung. Ebenso können wir als Ihr Interessenvertreter -auch in Ihrer Abwesenheit- die Vorbereitung des Verkaufs begleiten und z.B. mit Maklerbüros zusammenarbeiten etc.
Die Praxis zeigt leider immer wieder, wie riskant und leichtfertig sich Verkaufer von Immobilien verhalten. Und nach der ersten Unterschrift ist es oftmals schon zu spät, um wirkungsvoll helfen zu können…
Ist die Immobilie einmal verkauft, müssen noch steuerliche Verpflichtungen erfüllt werden, bei deren Erledigung wir Ihnen mit unserem Steuerservice behilflich sind.
Sprechen Sie uns unbedingt frühzeitig (!) an, damit Ihnen im Zusammenhang mit dem Verkauf Ihrer Immobilie keine rechtlichen und finanziellen/steuerlichen Nachteile enstehen.
Immobilienverkauf
Vermeiden Sie finanzielle und rechtliche Nachteile beim Verkauf Ihrer Immobilie durch eine frühzeite Beratung.
Miteigentum
Wir stehen Ihnen bei der Wahrung Ihrer Rechte als Miteigentümer vertrauensvoll zur Seite.
Überblick Wohnungseigentum
Seit fast 20 Jahren vertreten wir Rechte von Wohnungseigentümern auf Teneriffa oder werden von Eigentümergemeinschaften zur Klärung von rechtlichen Fragen sowie für die Führung von Gerichtsprozessen herangezogen. Unser Hauptaufgabenbereich als Interessenvertreter von Wohnungseigentümern besteht in der Durchsetzung von Rechten als Miteigentümer gegenüber der Eigentümergemeinschaft (auch gerichtlich) sowie in der Vertretung / Begleitung bei Eigentümerversammlungen.
Die Passivität als Miteigentümer führt auf Dauer in der Regel unweigerlich zu einem rechtlichen und/oder finanziellen Nachteil.
Lassen Sie es nicht soweit kommen. Wir sind selbst Mitglieder und Organe von Eigentümergemeinschaften und können Sie mit unserer Praxiserfahrung tatkräftig dabei unterstützen, Ihre Rechte als Miteigentümer wahrzunehmen und durchzusetzen.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im spanischen Immobilienrecht
Wir stehen seit über 18 Jahren unseren Mandanten leidenschaftlich und tatkräftig zur Seite.
Überblick Prozessführung
Leider lassen sich Gerichtsprozesse auch im Immobilienrecht nicht immer vermeiden. Sollte es dann doch dazu kommen, bieten wir unseren Mandanten die gerichtliche Vertretung und Prozessführung durch einen deutschen Anwalt an. In der Praxis sind die folgenden Fallgestaltungen am häufigsten anzutreffen:
- Klagen auf Teilung des Miteigentums an einer in Spanien gelegenen Immobilie samt Teilungsversteigerung (acción división cosa común)
- Doppelte Eintragung von Grundstücken (doble inmatriculación de fincas)
- Klagen bzgl. der „clausula suelo“
- Gerichtliche Festlegung Grundstücksgrenzen oder Identifizierung von Grundstücken
- Forderungen gegen Nachbarn oder Eigentümergemeinschaft
- Haftungsklage bei Baumängeln
- Rechtsstreit um Immobilieneigentum
- sowie Betrugsfälle aus der Praxis.
Vor Gericht muss eine Sache unbedingt funktionieren. Und das ist die Kommunikation.
Gehen Sie auf keine Kompromisse ein und lassen Sie sich von einem deutschsprachigen Rechtsanwalt vor Gericht vertreten. Wir stehen unseren Mandanten seit fast zwei Jahrzehnten erfolgreich bei Gericht zur Seite.
Überblick weitere Leistungen
- Steuerservice / Steuerbevollmächtigter: Wir kümmern uns um Ihre steuerlichen Verpflichtungen (jährlich oder bei Vermietung vierteljährlich) und stehen als Steuerbevollmächtigte vor dem spanischen Finanzamt zur Verfügung.
- Verwaltung in Abwesenheit: Sie brauchen eine Vertrauensperson während Ihrer Abwesenheit auf Teneriffa?
- Bauarbeiten / Renovierungen: Sie haben vor, Ihre Immobilie zu renovieren etc., können aber nicht die ganze Zeit vor Ort sein? Sprechen Sie uns an!
Sie suchen jemanden mit Erfahrung, Integrität und Flexibilität, der 365 Tage im Jahr vor Ort ist?
- Zwangsversteigerungen: Sie sind daran interessiert, eine Immobilie im Wege der gerichtlichen Versteigerung zu erwerben? Hier lauern jede Menge rechtliche und steuerliche Fallstricke, daneben ist das Vergabeverfahren bei den spanischen Gerichten nicht sehr transparent. Sofern Sie nicht wirklich Kenner der Materie sind, sollten Sie sich in diesen Angelegenheiten unbedingt in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht beraten lassen. Sollten Sie beim Versteigerungstermin nicht vor Ort sein, können Sie uns bevollmächtigen, Sie beim Bieten zu vertreten und ggf. die Immobilie zu kaufen und die Verkaufsabwicklung zu machen (Steuern etc.)
Weitere Leistungen
Eine beispielhafte Übersicht über unser weiteres Leistungsangebot im Immobilienrecht
Überblick Grundbuchauszug
Wir können Ihnen innerhalb von 24/48h einen Auszug aus jedem spanischen Grundbuch über das zentrale Grundbuchamt beschaffen. Dieser enthält die Identifizierung der Immobilie, die Identität des Inhabers oder der Inhaber der eingetragenen Rechte an der Immobilie – Grundbesitz, Hypothek, Nießbrauch etc – sowie deren Ausdehnung, Art und Beschränkungen.
Der Service für eine Abfrage des Grundbuchs kostet Sie nur € 35,00 (zzgl. MwSt.).
Darüberhinaus können wir Ihnen auch eine „nota de localización“ oder eine gerichtsverwertbare „certificación“ besorgen, melden Sie sich einfach bei uns, um die Einzelheiten zu klären.
Aktuelle Beiträge
advolegal
Deutsche Anwaltskanzlei für Immobilienrecht und Erbrecht auf Teneriffa. Vertretung vor allen spanischen Gerichten.
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(+34) 922 37 64 24
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