Häufige Fragen
Sind die Rechtsanwäñte von Advolegal® nur auf Teneriffa tätig?
Nein, aber hauptsächlich. Daneben sind wir seit vielen Jahren v.a auch auf den anderen Kanarischen Inseln Gran Canaria (v.a. in Playa del Ingles/Maspalomas und Las Palmas), La Palma, Lanzarote, Fuerteventura und El Hierro tätig. Je nach Fallgestaltung kommt auch eine spanienweite Vertretung in Betracht.
Habe ich immer den gleichen Ansprechpartner? Vertritt dieser mich auch vor Gericht?
Ja. Bei uns betreut Sie immer der gleiche Anwalt, von Beginn bis zum Abschluss des Falles. Dieser Anwalt geht auch ggf. zu Gericht, zur Behörde, zum Notar etc..
Muss ich für die Beauftragung in eines der Büros kommen?
Nein. Sie brauchen nicht vorbeizukommen, Sie können uns auch per E-Mail, Brief oder SMS beauftragen. Auch eine mündliche Beauftragung ist natürlich möglich, dies kommt vor allem bei kleineren Angelegenheiten in Betracht. In der Regel werden wir die Beauftragung und die Konditionen schriftlich fixieren.
Gibt es in Spanien ein Rechtsanwaltsvergütungsgesetz?
Nein, eine gesetzliche Regelung, die die Vergütung von Rechtsanwälten regelt, gibt es in Spanien nicht. Bis vor ein paar Jahren gab es von jeder örtlichen Rechtsanwaltskammer herausgegebene sog. „Honorarrichtlinien“ für typische anwaltliche Tätigkeiten, die der „Orientierung“ dienten und faktisch wie eine eine Gebührenordnung gehandhabt wurden. Mittlerweile werden diese nicht mehr aktualisert, die Geltung der Richtlinien kann allerdings noch immer vereinbart werden (in der Regel um 10-25% erhöht aufgrund der allgemeinen Preissteigerung). Auch bei der gerichtlichen Kostenfestsetzung werden die Honorarrichtlinien noch immer angewendet. Unsere Kanzlei bietet je nach Einzelfall und nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung die Abrechnung nach den Honorarrichtlinien der Rechtsanwaltskammer Teneriffa (ICATF) an .
Wie sieht es mit den Kosten aus? Kann ich die kontrollieren?
Ja. Bei Advolegal® wird besonders hoher Wert auf klare Absprachen und eine jederzeitige volle Kostenkontrolle durch den Mandanten gelegt. Daher wird vor Aufnahme der Tätigkeit immer eine Honorarvereinbarung abgeschlossen. Bei Kosten Dritter wird versucht, diese vorab weitestgehend zu ermitteln. Falls es einmal nicht möglich sein sollte, eine ungefähre Kostenschätzung abzugeben, wird dies vorab mitgeteilt. Bei Unklarheiten zögern Sie bitte nicht, uns umgehend zu fragen.